
Zitat von
DieTante
Hallo meine Lieben!
Heute kam der alles entscheidende Brief: IHNEN WIRD DIE RESTSCHULDBEFREIUNG ERTEILT. Yipppiiieeeee!!
Jetzt haben sich aber noch 2 Fragen für mich ergeben. Vielleicht kann jemand von Euch mir dabei helfen?
Ganz zu Beginn des Verfahrens hat ein Gläubiger Einspruch eingelegt und dagegen hatte ich dann schriftlich widersprochen.
Seit dem führte der Treuhänder den Gläubiger in seiner Liste als " Unerlaubte Handlung " . Der Gläubiger hat aber niemals Klage erhoben. Somit war sein Einspruch eigentlich nicht rechtskräftig, oder?
Im heutigen Schreiben steht das mir die RSB erteilt wird und gegen alle Gläubiger wirkt, davon werden ausgenommenen Forderung nicht berücksichtigt.
Würde das Gericht die Gläubiger in dem Beschluss aufführen, wenn Sie ausgenommen wären? Oder kann ich davon ausgehen, dass wenn damals keine Klage erhoben worden ist, die Sache erledigt ist?