Hallo, ich bin heute in einem Jahr mit den sechs Jahren durch. Meine Frage ist, wann muss ich den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen bzw. gibt es sonst noch etwas was ich beachten muss?
Wie sieht es aus, wenn pfändbare Beträge waren, werden diese für die Gläubiger oder erst für die Gerichtskosten hergenommen?
Danke, usy