Die AG SBV hat seit einigen Tagen einen Gesetzentwurf ins Netz gestellt (http://www.soziale-schuldnerberatung...ldnerberatung/), der eine Ausweitung des berechtigten Personenkreises -unabhängig vom Leistungsbezug SGB XII- für den Zugang in die Schuldnerberatung sichern soll. Ich habe leider starke Zweifel, ob die Rechtskonstruktion (Eintritt der Betroffenen in den Rechtskreis des SGB XII ohne spezifischen Leistungsbezug, allein durch das Merkmal der Überschuldung) trägt und umsetzbar ist.