Eine Klientin steht vor Antragsstellung InsO und teilt heute mit, dass sie eine sehr hohe Stromabrechnung erhalten hat, die sie nicht wird zahlen können. Früher durfte wegen solcher Schulden im Verfahren die Stromversorgung nicht eingestellt werden. Nun hat sich im Bereich Mietschulden ja durch BGH Urteil 2015 ergeben, dass eine Wohnung wegen der Mietschulden trotz Inso gekündigt werden darf. Hat sich ähnlich Nachteiliges für Stromschuldner durch die Rechtsprechung eventuell auch ergeben? Danke für eine Antwort