Moin, moin,
ich finde es ziemlich schwer zu der Problemstellung eine Einschätzung abzugeben. Formal kann die KV sich wohl darauf berufen, dass der Bescheid rechtskräftig ist. Letztlich ist aber die Frage ob sie etwas davon hat, eine Forderung zu verwalten die nicht beigetrieben werden kann.
Prinzipiell können KV's natürlich auch warten bis Rente gezahlt wird und dann eine Aufrechnung versuchen.
Ich habe aktuell einen Fall bei dem sich die Eltern getrennt hatten und die Kindsmutter nicht auf die Schreiben der KV regiert hat, mittlerweile ca. € 13.000,- Rückstand für eine freiwillige Versicherung eines Kindes.
Die Versicherung hat sich aber nach einem Anruf von mir offen dafür gezeigt, die KV rückwirkend in eine Familienversicherung umzuwandeln.
Es gibt aber auch KV's die wesentlich weniger gesprächbereit sind. Hier könnte es sinnvoll sein sich an die aufsichtführende Stelle zu wenden.
Lg aus Mittelhessen
Geändert von nobird99 (22.08.2017 um 16:20 Uhr)
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