
Zitat von
Freiberufler
Ja, das ist mir klar. Sie sagte in dem "Kennenlerngespräch" dass Sie meine ursprüngliche Ausbildung (Fachinformatiker) für ein zu erzielendes Einkommen zugrunde legen könne. Da ich aber seit 12 Jahren "raus" bin aus dem Job erwähnte ich, dass ich diesbezüglich kaum Chancen hätte, auf dem Arbeitsmarkt ein entsprechendes "durchschnittliches" Gehalt laut entsprechender "Einkommensdurchschnitte" zu erwarten. Sie lies "durchblicken" dass sie mit einem monatlichen "Betrag" von 200 € kalkulieren würde.
Bedeutet also für mich (wenn ich das richtrig verstehe): Ich kann meine Selbständigkeit aufrecht erhalten, das Bankkonto wird freigegeben, ich habe auch mehr als die P-Grenze (Alleinstehender, ca. 1.080,00 EUR) zur Verfügung und würde ihr jeden Monat 200 € zur Verfügung stellen. Meine finanzielle Situation könnte durch sie zwischendurch "überprüft" werden indem sie eine aktuelle EÜR sowie Kontenauszüge sporadisch zur Vorlage fordert. Oder?