Hi,
auch wenn selbst BGH-Richter in der Wohlverhaltensphase eine wiederkehrende Periode sehen und ich in der Tat schon Wiederholungen nach 10 Jahren hatte, spreche ich doch lieber von Phasen. ;-)
Bis zur Aufhebung des Verfahrens vergeht bei unserem Gericht durchschnittlich ein Jahr - mit Ausreißern in beide Richtungen von 6 Monaten bis nie.