P-Konto: Frage zu Freibeträgen für Kinder und Ehepartner
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Freibeträgen auf P-Konten, und hoffe ihr könnt helfen:
meine Frau und ich haben beide je ein P-Konto. Bei mir sind die Kinder eingetragen, bei meiner Frau nicht, da ich davon ausgehe das das nur einer machen darf.
Nun waren wir heute endlich bei einer Schuldnerberatung zur Erstberatung. Die Dame sagte mir nun, wir können beide die Kinder eintragen, und den Ehepartner (selbtst wenn wir beide P-Konten haben). Ist das richtig, bzw hat da jemand Erfahrung mit gemacht? Den Ehepartner soll ich auch beim Arbeitgeber (Gehaltspfändung) mit eintragen um das unpfändbare einkommen zu erhöhen.
Hi,
das ist korrekt. Nach dem BGB bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten und wenn diesen nachgekommen wird, können sie auch bescheinigt bzw. vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Es obliegt dann dem Gläubiger, dagegen vorzugehen, wenn ein Ehepartner z.B. ausreichendes eigenes Einkommen hat.
Wenn beide in Insolvenz gehen, wird das Gericht die Kinder oft nur jeweils zur Hälfte berücksichtigen.
Zur Zeit sind beim P-Konto und AG nur jeweils die 2 Kinder berücksichtigt. Also kann ich bei beiden meinen Ehepartner eintragen lassen? Wie gehe ich davor? Einfaches Schreiben / Mail an AG bzw. Bank. Oder gibt es da Forumlare für? Meine Frau Hat auch ein P-Konto bei der selben Bank. Kann die im Umkehrschluss auch mich als unterhaltspflichtige Person berücksichtigen lassen um ihren Freibetrag zu erhöhen?
Hallo Nochmal, die Erhöhung der Freibeträge hat Problemlos & schnell geklappt, Danke nochmal. Noch eine Letzte Frage, betrifft das Weihnachtsgeld. Soweit ich weiß muss beim Amtsgericht beantragen damit es bis zu einer Höhe von 500,- EUR nicht gepfändet wird. Dazu habe ich bei der Verbraucherzentrale folgenden Musterbrief gefunden:
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
An das/die
Amtsgericht
Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers
Datum
Betreff: Antrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO auf Pfändungsschutz bzgl. des gemäß §§ 850a
Nr.4, 850k Abs. 1, 2, 4, S.2 ZPO unpfändbaren Betrags auf meinem Girokonto,
insbesondere hinsichtlich der Weihnachtsvergütung bzw. der Jahressonderzahlungen
hier: Kontonummer IBAN/BIC bei Kreditinstitut
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, die Pfändung des o.g. Kontos gem. § 850k Abs. 4 ZPO aufzuheben,
soweit es sich um pfändungsfreies Einkommen handelt.
Bei meinem Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto gem. § 850k ZPO. Auf
diesem Pfändungsschutzkonto ist der Grundfreibetrag gem. § 850k Abs. 1 ZPO in Höhe
von 1.178,59 € nicht von der Pfändung umfasst.
Alternativ
Bei meinem Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto gem. § 850k ZPO. Auf
diesem Pfändungsschutzkonto ist ein Betrag in Höhe von .......... € aufgrund der §§ 850k
Abs. 1, Abs. 2, 850 c Abs. 1, S.2 i.V.m. 850 c Abs. 2a ZPO ausweislich der Bescheinigung
gem. § 850 k Abs. 5, S. 2 ZPO/eines Beschlusses gemäß § 850k Abs.4 ZPO nicht von der
Pfändung umfasst.
Im Monat November/Dezember 20XX erhalte ich jedoch eine zusätzliche
Weihnachtsvergütung/ anlassbezogene Sonderzahlung, so dass der o.g. Freibetrag nicht
ausreichend ist. Ich beantrage daher, diese zusätzliche Weihnachtsvergütung gem. § 850a Nr.
4 ZPO bis zu einem Betrag in Höhe von 500 EUR zusätzlich zu dem o.g. pfandfreien Betrag
freizugeben und die PPfändung insoweit aufzuheben.
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Ich würde den unteren Baustein nehmen, das sollte soweit passen. Nun meine Fragen:
1. Ich bekomme das Gehalt zum monatsende November Ausbezahlt, für Dezember. Schreibe ich oben in den Text das ich die Vergütung November oder Dezember erhalte?
2. Wie ist das weitere vorgehen? Ich werfe das Schreiben beim Amtsgericht ein, die wenden sich an die Bank`? Oder bekomme ich eine Bestätigung vom Amtsgericht welche ich bei der Bank abgeben muss?
3. Brauche ich bescheinigungen vom AG? Abrechnung bekomme ich in der Regel um den 25, rum.
Hi,
handelt es sich um Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung? Dem Gericht müsste die Lohnabrechnung vorgelegt werden, in der "Weihnachtsgeld" ausgewiesen sein müsste.
Von daher erscheint mir der Passus "insbesondere hinsichtlich der Weihnachtsvergütung bzw. der Jahressonderzahlungen" der VZ arg veraltet zu sein.
Hi,
.
ist Weihnachtsgeld, steht so meine ich sogar auf der Abrechnung. Die Formulierung würde ich nochmal prüfen (ist von der Verbraucherzentrale website)
Dann kann ich im Prinzip den Antrag erst stellen wenn ich in ca. einer Woche die Abrechnung habe? Ist ja das ich mache mir halt Sorgen, da das Gehalt immer in der letzten Woche des Monats auf dem Konto ist, zwischen dem 25 und 30. Wenn das im November eingetragen werden muss, hätte ich nur wenige Werktage (Abrechnung ist frühestens ab dem 20.11 abrufbar, je nachdem), um das ganze durchzubekommen.