
Zitat von
Dirk HO
Hallo,ja, ehrlich gesagt versteh ich dieses ganze "Einziehung von Taterträgen" / Wertersatz auch nicht.
Ich mache Euch mal zwei Beispiele: Ein Ratsuchender wurde wegen Drogenhandel zu Bewährung verurteilt. Ihm wurde nachgewiesen, dass er in 14 Fällen Marihuana von insgesamt 1.980 g verkaufte. Bei der Bewertung der Drogen wurde ein Verkaufspreis von 4,00 € je Gramm unterstellt. Da die Drogen tatsächlich nicht mehr vorhanden waren wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 7.920,00 € angeordnet. Dies entspricht dem angenommen Wert in Höhe des Umsatzes den unser Ratsuchender bei diesen Geschäften "verdient" haben könnte. Hier gibt es keine weiteren Geschädigten. Ein anderer Ratsuchender wurde wegen Kraftfahrzeugdiebstahl in zwei Fällen zur Bewährung verurteilt. Da die Autos nicht mehr auffindbar waren, so wurde statt der Autos deren Wert zur Einziehung angeordnet. Etwas einfacher ausgedrückt ermöglicht die Einziehung von Wertersatz die Einziehung von Geld, wenn der Originalgegenstand der Tat nicht mehr aufgefunden werden kann. Neben der Staatsanwaltschaft gab es hier noch die Autobesitzer als Geschädigte.
Die einen die kennen mich, die anderen können mich! (Konrad Adenauer)