http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904000.pdfStellt man dieser Zahl die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gestellten
Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von 68.240 natürlichen Personen gegenüber
(vergleiche Anlage 4), beläuft sich der rechnerische Anteil der Verfahren, in denen eine vorzeitige Restschuldbefreiung
erteilt wurde, auf 0,78 Prozent. ...