Ich werde ja nicht müde solche Dinge zu "bewerben".
Die Verbraucherzentrale NRW hat sich dieser Tage letztinstanzlich gegen den Riesen-Tickethändler Eventim durchgesetzt und deren Gebühren (bei Eventim waren es 2,50 Euro je Bestellung) für das Ausdrucken von Ticktets am eigenen Rechner für generell unzulässig erklärt.
Von daher können Betroffene auch in der Vergangenheit (zu unrecht) gezahlte Beträge zurückfordern. Die VZ-NRW stellt dafür dieses Musterschreiben zur Verfügung:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/...ntathome_0.pdf
Natürlich funktioniert dies nur für Vorgänge die noch nicht der Anspruchsverjährung des BGB "zum Opfer gefallen" sind. Konkret heißt das Stand heute: Ihr könnt alles ab dem 01.01.2015 zurückfordern.
Es wird ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass nach Ansicht der Verbraucherzentrale (und auch meiner persönlichen) dieses Urteil grundsätzlichen Charakter hat. Was bedeutet, dass auch alle anderen Anbieter die derartige Kosten in Rechnung gestellt haben von dem Urteil betroffen sind und daher auch eine solche Rückforderungsaufforderung vor den Latz geschickt bekommen sollten.
BGH, Urteil vom 23.08.2018 - AZ III ZR 192/17