Tjo, das war aus vielerlei Gründen zu erwarten.
Da kann man nicht annährend so viel essen wie man kotzen möchte.
... aber ich steiger mich da lieber nicht weiter rein. Das Thema macht ohnehin nichts als schlechte Laune.
Dann kann die Gebühr jetzt ja regelmäßig erhöht werden.
Gehasst
Verdammt
Vergöttert
Total paradox finde ich ja die Begründung, dass Zweitwohnsitze künftig nicht mehr bezahlt werden müssen, weil man ja nicht an zwei Orten gleichzeitig hören/sehen kann und die Gebühr ja bereits für den Erstwohnsitz entrichtet... allerdings Unternehmen weiterhin für jede Betriebsstätte und jeden Dienstwagen bezahlen müssen. Die ehrenwerten Richter können ja mal mitteilen, wer an diesen Betriebsstätten und/oder in den Dienstwägen denn in den "Genuss" der ÖR kommt, der NICHT bereits an seinem Erstwohnsitz dafür bezahlt....
Es gibt einfach längst zu viele Menschen die von dem Beitragsmonster profitieren bzw. abhängig sind. Davon eben nicht wenige Leute aus der absoluten Oberschicht mit besten Beziehungen. So ein Konstrukt bekommst Du mMn nie wieder weg.
Was die ganzen Widersprüche betrifft:
Ein gewisser Herr Paul Kirchoff gilt als "Vater des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" in der heutigen Form. Auf ihn geht die wesentliche rechtliche Ausgestaltung zurück. Er arbeitete einige Jahre daran das Konstrukt rechtssicher zu machen und schließlich zum 01.01.13 "zur Welt zu bringen".
Paul Kirchhoff ist nicht der einzige mit juristischem Sachverstand in seiner Familie. Sein kleiner Bruder Ferdinand ist derzeit Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich war er die Person der Wahl um bei der gestern verkündeten "Verhandlung" den Vorsitz zu führen und das Urteil abzuworten - welches sich sprachlich praktisch 1 zu 1 mit den Abwortungen der Intendanten des ÖR deckt - und natürlich auch mit den Formulierungen seines Bruders. Ob bei so einer Verbändelung wohl Befangenheit vorliegen könnte? Dachten sich die Antragsteller auch und stellten einen entsprechenden Antrag: Abgelehnt!
Ziemlich lustig finde ich auch, dass die einzige Abweichung zur Urfassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die Zweitwohnungen waren die Paule eigentlich nur mit dem verminderten Beitragssatz belegen wollte, wovon dann in der endgültigen Fassung ohne Begründung abgewichen wurde.
Im Prinzip hat der Ferdi also jetzt mit seinem Urteil sogar exakt die Fassung seines Bruders per Urteil wieder hergestellt.
Das ist jetzt etwas Verschwörungstheorie aber: Ich würde mich nicht wundern wenn die sich bei nem Bierchen 2012 mal gesagt hätten: "Komm Paule - wir machen bei den Zweitwohnungen ersma den vollen Satz. Wenn dann die ganzen Klagen kommen haben wir dann noch Spielraum und können den Klägern ein Zuckerchen hinwerfen. Dann kann keiner sagen wir hätten uns nicht fair damit beschäftigt..."
Okay jetzt habe ich mich da doch wieder reingesteigert...*sich auf die Finger haut*
Naja, man muss sich ja nur mal anschauen, welche „Vorfahren“ unsere aktuellen deutschen Spitzenjuristen so haben. Sowohl die, mit denen sie in einem tatsächlichen Verwandschaftsverhältnis stehen als auch die, die lediglich ihre „beruflichen Vorfahren und Idole sind“.
Es hat noch jede Staatsführung, ob nu Demokratisch, Diktatorisch oder Adlig (Kaiser, Könige, Fürsten etc.) Juristen gefunden, die das Recht zu deren Gunsten oder Willen ausgelegt und interpretiert haben.
Die „Enkel Freislers“ haben maßgeblich die Gesetzgebung der BRD nach dem Krieg entwickelt, geformt und gesteuert.
Insofern war beim popeligen Rundfunkbeitrag nichts anderes zu erwarten. Da nimmt der kleine Kirchhoff dem großen Kirchhoff sicherlich nicht das Förmchen im Sandkasten weg.