Hallo liebe KollegInnen,
klar ist mir dass ein Hinzuverdienst neben der Altersrente, als Mehrarbeit im Sinne des § 850a Nr. 1 ZPO zu behandeln ist.
Gut wäre wenn ich noch eine Argumentationshilfe (Urteil o.ä.) hätte, um unser Vollstreckungsgericht und die kommunalen und "finanzbeamteten" VollstreckerInnenauch davon zu überzeugen.
Danke schön.
Gruß
Elektro