Ich möchte mal daran erinnern, dass die Schufa ein Privatunternehmen ist und somit keinen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Eintragung oder Löschung von Daten unterliegt. Sie nutzen einfach die öffentlichen Register für ihre Datensammlung. Sie haben eigentlich nur die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insofern steht es denen natürlich frei, gelöschte Daten wieder einzutragen. Warum sollte also intern dort § 882 e ZPO gelten ?
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