Das ist ja eine interessante Antwort. Was sollen sie den noch Melden, zu den Erledigungsvermerke noch Grüße!
Das ist ja eine interessante Antwort. Was sollen sie den noch Melden, zu den Erledigungsvermerke noch Grüße!
Na melden, dass du Schulden hast.
Die Restschuldbefreiung ist im Grunde genommen keine Schuldbefreiung - sondern ist eine Einrede, die es dir ermöglicht dich von der Zahlung der (immer noch bestehenden Schuld) freizustellen und es keine Möglichkeit mehr gibt diese durch Pfändungsmaßnahmen einzutreiben.
Damit ist nicht die Schuld an sich beglichen, sondern lediglich mit einer Einrede "beschmückt".
Deswegen rechnen manche Gläubiger auch nach Erhalt der RSB noch auf (Finanzamt, Telekommunikationsanbieter etc.), was immer mal wieder zu Streitigkeiten führt.
Wenn du möchtest kannst du auch die "Schulden" noch immer bezahlen, da würde der Gläubiger sicher große Augen machen.
Interessanter Artikel dazu: http://www.iww.de/fmp/archiv/leserfo...freiung-f12143
Geändert von tidus82 (11.04.2018 um 12:33 Uhr)
Das ist interessant, FA rechnet auch nach RSB auf?
Das FA erstattet mir derzeit sogar die Einkommenssteuer vollumfänglich, nachdem der IV in 2017 bereits seine Freigabe gab.
Nicht, das dieses Leid dann nach der erteilten RSB weiter geht, da auch das FA ein gemeldeter Gläubiger war.
Ich habe hier beim durchstöbern mal u.A. dieses Thema gefunden:
http://forum.f-sb.de/archive/index.php/t-65325.html
mit Verweis von INTI auf https://dejure.org/dienste/vernetzun...20K%20186%2F11
Weiterhin meine ich mich zu erinnern, dass ich nicht nur diesen Beitrag gesehen hatte.
Ob es jetzt immer noch so gehandhabt wird kann ich nicht sagen.
Dann verhält es sich leider wie so oft..." Ja, aber.....wenn, dann..."
Keine vertrauensbildenden Aussichten also.
Trotzdem danke!
Gruß Kolobok
Geändert von Kolobok (11.04.2018 um 13:05 Uhr)
§ 882 e ZPO ist hier einschlägig, auch für die SCHUFA.
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