stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Wie geht Ihr beim agE und im Gläubigerverzeichnis mit dem Fall um, dass z.B. bei einem Mietvertrag mehrere Personen Gläubiger sind , die auch im rechtskräftigen VB beide als Antragsteller genannt werden? Wenn ich beide einzeln erfasse, dann taucht die Forderung doppelt auf und verfälscht a) die Quote beim agE und b) das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, das ja nicht nach Anteilen der Gläubigerschaft fragt. Zusammenfassen zu einem Gläubiger ist aber auch formal gesehen falsch, da nunmal beide (Gesamt)Gläubiger sind.
"1Gläubiger, denen ein Recht gemeinschaftlich zusteht oder deren Rechte bis zum Eintritt des Eröffnungsgrunds ein einheitliches Recht gebildet haben, werden bei der Abstimmung als ein Gläubiger gerechnet"
.....lustig aber, wenn die Gläubigermannschaft sich nicht einigen kann, ob sie einem Plan zustimmen oder ablehnen...