Leider konnte ich auch nichts googlen, was mir weiter geholfen hätte.
Kurze Frage:
Eine Forderung von 2003 wird TEILWEISE tituliert. Aus diesem Titel erfolgt Zahlung durch Lohnpfändung.
Wenn ich eine Forderung aus kostengründen teilweise tituliere, was passiert dann in Bezug auf die Forderungssumme welche nicht tituliert ist in Bezug auf die Verjährung?
Beispiel: Titulierte Forderung / 5.000 Euro / 30 Jahre
Rest aus d. Forderung: 15.000 Euro / nicht tituliert / gilt die "normale" Verjährung ? (3 Jahre)
Kein Verbraucherkreditvertrag!
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