@detato - bitte ignoriere Glück, das ist unser Forumskasper.
aaaaahhh...
@Glück - könntest du mir bitte mal die entsprechende rechtliche Grundlage hierfür aufzeigen? Ich habe noch nie gehört, dass jemand, der in einer Insolvenz ist bzw. in der Wohlverhaltensphase steckt kein Gewerbe anmelden kann. Falls du hier etwas mit liest, dann bekommst du bestimmt mit, dass es einige Leute gibt, die selbständig - trotz Insolvenz - sind.
Glaube da ist was missverständlich rüber gekommen, ich weiss, dass es geht mit dem selbstständig machen, weiss jetzt nur nicht, ob ich um Erlaubnis bitten muss.
@detato - das einzige was ich dazu spontan weiß ist, dass du in der Selbständigkeit soviel an den Treuhänder abführen musst wie du es auch tun müsstest, wenn du ein angemessenes (also deinem Alter, Ausbildungsstand, Erfahrung etc.) Arbeitsverhältnis eingehen würdest. Dabei spielt es keine Rolle ob du über der Pfändungsfreigrenze liegst oder darunter. Du kannst also Tausende Euro im Monat Verlust oder Gewinn machen, führst dennoch einen Fixbetrag an den Treuhänder ab. Dazu würde ich mit dem Treuhänder dann, sobald du alle Informationen zusammen hast sprechen.
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