Hat jemand Erfahrung, wie man hier am besten vorgeht:
Klient hat vor Antragsstellung sein Konto in ein P-Konto umgewandelt und eine Bescheinigung mit einem erhöhtem Freibetrag eingereicht.
Die Targobank erklärt nun die P-Kontobescheinigung mit InsO-Eröffnung für unwirksam und besteht auf einer Entscheidung des Insolvenzgerichtes oder des IV. Es wird nur im Rahmen des Grundfreibetrages ausgezahlt.
Das Insolvenzgericht ist mit der Sache befasst, eine Entscheidung steht noch aus, da erst der IV gehört wird.
Wir halten dieses Vorgehen der Targobank für falsch.
Hat jemand Erfahrungen damit?
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