Ui, die Feuermelder springen an.
Ist doch eine ganz andere Sache... und die Person war schon lange nicht mehr jungfräulich.
aber war mir voll klar das das einer hochkrammt.
Ui, die Feuermelder springen an.
Ist doch eine ganz andere Sache... und die Person war schon lange nicht mehr jungfräulich.
aber war mir voll klar das das einer hochkrammt.
Da geht ein junger Mann grade mal 18(Förderhilfschulbildung) an einem Computerladen vorbei und dann auch rein.
Ein netter Verkäufer stellt ihm seinen Traumcomputer zusammen 2400 euro und läßt ihm das unterschreiben. Widerrufsrecht verstreicht naturlich weil er nichts sagt.
Der junge Mann driftet denn auch so ab das er durch falsche Freunde Autokäufe tätig, Handyverträge unterschreibt usw.
Jodel hat ja schon gesagt das es Familienrechtlich ist, es aber die Familien auch an Grenzen bringt und die Schulden die sone Strategen dann mal eben da verursachen nicht so einfach weg zu reden sind.
Der Junge Mann von dem ich rede hat trotz seiner über 18 Jahre eine gesetzliche Betreung angenommen.
Wenn die Familie nicht mehr weiter weiß, ist es glaub ich völlig legetim sich Hilfe zu holen.
Amtsgericht...Familiensachen, einfach sich sich trauen, da sitzen Menschen die helfen.
ComputerladenDas musst Du jetzt mal erklären.Widerrufsrecht verstreicht naturlich
Es ist mein Neffe (Patenkind) und ein Scheidungskind.
Mit meiner Exschwägerin verstehe ich mich sehr gut.
Das ganze ist eine Weile her und zu den Zeiten kam sie auch erst dann mit der Sprache raus,wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen war.
@ Fin
Google gibt nichts her was den Widerruf angeht bei normalen Läden und "kein Onlinekauf" bei Sonderanfertigungen.
Wenn du es weißt und schreibst wäre schön.
FinLaure meinte sicher nur, dass es im Normalen Geschäft kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt - es gibt nur die normalen Gewährleistungsansprüche bzw. Garantieansprüche.
Das was die Märkte machen ist Kulanz, wenn sie etwas zurücknehmen wegen "Nichtgefallen".
Jep, das meinte ich.FinLaure meinte sicher nur, dass es im Normalen Geschäft kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt
Ja, rosemarie, wenn der Feuermelder einmal ausgeschaltet ist, kannst Du ja erstaunlich vernünftig schreiben.
Warum also zunächst Dein Ausflug ins Pöbeln?
Und nein, es war nicht jodel, den Du 'zitieren' wolltest, es war fsb hildesheim.
Aber das soll Deinen Beitrag nicht schmälern, denn unfehlbar sind auch wir anderen alle nicht.
Danke Tidus und Fin
@ Anja genau sowas braucht kein Mensch, nämlich deinen Senf...