Moin
Bank kündigt Verbraucher Juni 2015 die Grundschuld, Kreditkündigung erfolgt im Oktober 15. In der Gesamtforderung sind ca. 25.000 € Vorfälligkeitsentschädigung (berechnet zum Kündigungsdatum) enthalten. Im Dezember 15 stimmt die Bank dem freihändigen Verkauf des Objekts zu, vorausgeetzt der Großteil des Kaufpreis geht an die Bank. 2016 erfolgt dann der Verkauf der Immobilie. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung zulässig, mich verunsichert die BGH Entscheidung Urt. v. 19.01.2016, Az.: XI ZR 103/15.
Gruss
pepek
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