Hi,
zunächst mal herzlich willkommen als Praktiker.
Ich würde der Klientin die unklare Rechtslage kommunizieren und ihr die Entscheidung treffen lassen, ob sie vorzeitig in Rente geht.
Der Treuhäner mag vielleicht sein OK geben, aber letzlich zählen nur Versagungsanträge der am Verfahren beteiligten Insolvenzgläubiger. Und unser Insolvenzgericht beschränkt die Mitteilung der RSB auf die insolvenzbekanntmachungen.de, die kaum von Insolvenzgläubigern abgerufen werden.
Gruß
Ingo