das Girokonto des Klienten wurde gepfändet. Er hat seinerzeit selber mit dem Gläubiger eine
Ratenzahlung vereinbart und im Gegenzug wurde die Pfändung ruhend gestellt.
Dann hat der Klient einen Monat nicht gezahlt. Sofort wurde die Ruhendstellung
aufgehoben und die Pfändung wieder aktiv. Der Gäubiger ist zu nichts mehr bereit.
Die Bank weigert sich nun das Konto zum P-Konto umzustellen,weil dort noch ein weiteres Konto für eine
Baufinanzierung läuft !?
Er kommt nun an kein Geld.
Fragen a) Wie zwingt man die Bank das Konto umzustellen?
b) Welche Frist gilt denn? Nach Eingang der Pfändung? Dann wären die vier Wochen längst um,oder
vier Wochen nach Wiederaufleben der Pfändung?
Mal auf die Schnelle:
a) Nach § 850k Abs. 7 ZPO kann der Kunde die Umstellung in ein P-Konto verlangen, allerdings erst zum 4. folgenden Geschäftstag. Hat die Bank dann immer noch nicht umgestellt, wäre m.E. Klage (ggf. im Eilverfahren?) möglich. Das Umstellungsverlangen sollte also irgendwie nachweisbar sein.
Problematischer ist b):
Nach § 805k Abs. 1 ZPO läuft die Frist mit Zustellung des PfÜB, wäre also längst vorbei. Kaum eine Bank dürfte das Haftungsrisiko eingehen und den Widerruf der Ruhendstellung von sich aus analog anwenden. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte eine große deutsche Bank damals bei der Einführung des P-Kontos alle Kunden mit ruhender Pfändung deshalb ausdrücklich zur Einrichtung eines P-Kontos aufgefordert.
Sofern die Bank das Kontoguthaben nicht ohnehin schon an den Pfändungsgläubiger überwiesen hat (dann hilft wohl nix mehr), sollte der Schuldner beim Vollstreckungsgericht sein Glück mit einem Antrag auf Freigabe des Kontoguthabens nach § 765a ZPO versuchen (und hoffen, dass er einen gnädigen Rechtspfleger findet).