Hallo,
nachdem ich mir die Frage noch einmal in Ruhe zu Gemüte gezogen habe stelle ich fest dass sich der Insolaner bereits seit einiger Zeit im Verfahren befindet und noch eine Restlaufzeit von 2 Jahren vor sich hat.
Keine Frage danach ob man die Laufzeit in einem Land wie Norwegen verkürzen kann.
Gefragt wurde ob man als Schuldner der sich im laufenden Verfahren seinen Wohnsitz nach ausserhalb Deutschlands verlegen kann.
Eindeutige Antwort dazu, ja man kann. Dem TH und dem Insolvenzgericht sind der neue Wohnsitz und ggf. Arbeitsgeber mitzuteilen.
Zuständig für das Verfahren bleibt das Insogericht an dem das Verfahren eröffnet wurde. Ebenfalls zuständig bleibt der amtierende TH.
Da der TH mit einer Offenlegung der Abtretungserklärung nach § 287 InsO beim norwegischen Arbeitgeber kaum Erfolg haben wird muss sich der Insolaner mit ihm wegen der ABführung der pfändbaren Beträge verständigen.
Dazu wird es notwendig sein die pfändbaren Beträge selbst zu errechnen und dem TH regelmässig die Lohnabrechnungen und die sich ergebenden Beträge zukommen zu lassen.
Zu berücksichtigen wären evetuell höhere Lebenshaltungskosten im Ausland.
Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der pfändbaren Beträge nach in D geltender Tabelle.
Sollten die Lebenshaltungskosten im Ausland höher liegen so sind diese nachzuweisen und ein Antrag beim Insolvenzgericht auf Erhöhung des pfandfreien Betrages zu stellen.
Zum Thema Insolvenz und Auswandern noch allgemein folgendes.
Auch wenn im Einwanderungsland eventuell kürzere Verfahrenslaufzeiten gelten sollten so gelten sie nicht für ein in Deitschland eröffnetes und laufendes Verfahren. Es greifen weiterhin alle Regularien der deutschen InsO.
Wer sich zur Durchführung der Insolvenz nach England begeben will sollte sich ausreichend informieren und in professionelle seriöse Hände begeben.
Eine in Insolvenz in F hat längst nicht die rechtliche Sicherheit zur Erlangung der RSB wie in D, auch wenn die Durchführung der Inso in F leichter erscheint.
Wer die Landessprachen nicht beherrscht sollte besser seine Inso hier in D durchziehen.
Gruß
Exi
Lassen sich die Umstände nicht mehr ändern, dann sollte man die Einstellung zu Ihnen ändern.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequilla und Salz und ruf' mich an!
Schuldnerzitat:"... teile ich mit, dass ich zur Abgabe der e.V. nicht erscheinen werde, denn ich besitze überhaupt nichts - nicht mal die Lust, den Termin wahrzunehmen."
Im Übrigen ist dies keine Rechtsberatung im Sinne des § 1 RBerG, sondern nur das Mitteilen eigener leidvoller Erfahrungen.