liebe forummitglieder,
ich habe ein recht grosses problem u. weiss nicht wie ich mich verhalten soll.
ich bin freiberuflich u. hatte recht viel gearbeitet, leider für einen auftraggeber der nicht zahlte, somit konnte ich die miete nicht zahlen, ich wurde immer wieder vertröstet, die zahlung käme bald.
nun ja, ich bin also mit 4 monaten im rückstand gewesen u. mit der laufenden -also für august. seit 01/08/ bin ich fest angestellt sodass ich auf jeden fall im september ein gehalt bekomme.
ich habe einen mahnbescheid von der HV bekommen sowie die fristlose kündigung, ich solle mich mit der hv in verbindung setzen wegen übergabe.
ich hab nun alles was ich noch hatte zusammengekratzt u. 2 mieten rückstand ausgeglichen. d.h. ich bin also mit 2 mieten u. der laufenden noch im rückstand, ich weiss dass die HV kündigen kann wenn man mit 2 mieten in verzug ist, ich möchte natürlich da wohnen bleiben u. könnte durch mein gehalt im september auch den rest ausgleichen. nur wie verhalte ich mich nun?
ich wollte einen widerspruch gegen den MB machen damit mein konto nicht gepfändet werden kann, geht das oder muss ich da einen teilwiderspruch machen? der MB bezieht sich ja auf alle offenen mieten.
wie soll ich mich jetzt verhalten? was schreibe ich der HV bezügl. der fristlosten kündigung?
paralell dazu sollen im haus sanierungsarbeiten stattfinden, ganze 2 monate lang, ich hab die HV auch angeschrieben u. gebeten mir einen konkreten zeitraum für die sanierung meiner wohnung mitzuteilen, darauf wurde aber nicht reagiert, geht das so einfach? ich kann leider keinen vollen zugang von 8wochen gewähren u. die sanierung bezieht sich ja auf das gesamte haus`
über eure hilfe wäre ich sehr dankbar.
gruesse.
goldkind