Auch wir haben nicht immer viel Wasser unter dem Kiel, darum eine Frage an die Allgemeinheit.
Aber zunächst zum Grundgedanken:
Ich behaupte, daß eine Insolvenz - auch und gerade als Zahnarzt - absehbar ist mit einem Zeitrahmen von 1/2 bis 1 Jahr. Denn wenn ich meine Geschäftsentwicklung kritisch betrachte und weiterdenke, dann kann ich 1 und 1 zusammenzählen und brauche das nicht zu verdrängen. Bringt eh´nix...
Das Problem ist, daß ich natürlich mit meinem Kapital versuchen kann, sie aufzuhalten. Es kommt aber irgendwann der Punkt, an dem man dies als unvermeidbar erkennt. Insofern kommt die Insolvenz nicht vollständig überraschend, ist also - in gewissem Sinne - planbar.![]()
... und dann brauche ich eine "Kriegskasse", aber das nur nebenbei.
Die Frage erhebt sich nach einer Ausweichstrategie, also: Wie gestalte ich eine Insolvenz derart, daß sie mich möglichst wenig einschränkt?
Dazu europäische Modelle zu nutzen, ist ja nicht illegitim und auch völlig legal, solange ich in dem Zusammenhang nicht betrügerisch vorgehe.
Das Auslandsmodell hat im Grundsatz seine Reize, INSOFERN die Restschuldbefreiung tatsächlich früher eintritt als hier.
Das setzt vorraus:
- ich habe hier genügend Luft
- ich will im Insolvenz-Abwicklungsland nicht weiter tätig werden
- ich baue mir eine Alternative auf
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Läuft also theoretisch auf eine Drei-Nationen-Lösung hinaus in einer Form hinaus, die im Zielland nicht angreifbar ist. Ich darf also im letztendlichen Zielland keine Lösung aufbauen, die mir durch eine Insolvenz kaputt gemacht wird.
Nun kann ich ja Geld - sofern es einer Insolvenz zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht wissentlich entzogen wird - nach meinen Wünschen anlegen.
Geht also - zumindestens theoretisch - zunächst einmal nur mit ausreichendem zeitlichen Sicherheitsabstand, korrekt?
Warum nicht - hier oder im Ausland - die Kapitalgesellschaft mit Zulassung nutzen, um den Effekt zu minimieren??![]()
Es wird doch immer mal wieder das Thema "Insolvenz über UK oder FRA" angesprochen, mit der Konsequenz kürzerer Restschuldbefreiung. Wie sieht es denn damit aus?
Im UK ist ja die Mindestaufenthaltszeit gut nachzuvollziehen, weil es Unterlagen über Grenzübertritte gibt, und es käme mir entgegen.
Wir würden uns strategisch aufteilen, einer fängt Ausland an und bereitet vor, der andere bleibt, bis INS hier eingereicht.
Ideen dazu?