ElkeNeviges
07.07.2014, 12:39
Hallo zusammen,
ich bin in Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich hatte 25 jähriges Dienstjubiläum und habe zu diesem 400 € auf meine Abrechnung bekommen, dazu noch eine Uhr mit Gravur meines Namens, dem Anlass und der Name meiner Firma.
Auf meiner Abrechnung steht noch AG-Aufwand §37b 460€ und Sachbezug §37bn/b von 1002€ (vermute die Uhr)die 1002€ wurden aber zum Schluß vom Netto wieder abgezogen.
Ferner steht da noch AG-Aufwand mj.netto 333€
Dazu kommt dann noch mein Bruttolohn von 2600€
Raus kamen da 3380€netto als gesetzliches netto wovon danach die 1002€ wieder abgezogen wurden so das mir 2278€ ausgezahlt wurden.
Laut TH soll ich aber 770,83€ überweisen, also quasi 3380€ gesetzliches netto - 400€ Dienstjubiläum = Pfändbarer Betrag von 2980€.
Mich verwirrt das total und ist das korrekt so?
ich bin in Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich hatte 25 jähriges Dienstjubiläum und habe zu diesem 400 € auf meine Abrechnung bekommen, dazu noch eine Uhr mit Gravur meines Namens, dem Anlass und der Name meiner Firma.
Auf meiner Abrechnung steht noch AG-Aufwand §37b 460€ und Sachbezug §37bn/b von 1002€ (vermute die Uhr)die 1002€ wurden aber zum Schluß vom Netto wieder abgezogen.
Ferner steht da noch AG-Aufwand mj.netto 333€
Dazu kommt dann noch mein Bruttolohn von 2600€
Raus kamen da 3380€netto als gesetzliches netto wovon danach die 1002€ wieder abgezogen wurden so das mir 2278€ ausgezahlt wurden.
Laut TH soll ich aber 770,83€ überweisen, also quasi 3380€ gesetzliches netto - 400€ Dienstjubiläum = Pfändbarer Betrag von 2980€.
Mich verwirrt das total und ist das korrekt so?