Doener1978
13.06.2014, 16:51
Hallo,
heute kam nun der Brief, dass ich die Insoverfahrenskosten in Höhe von 1108,38 € bezahlen soll. Ich habe über die Jahre lediglich die 119.- € an den TH zahlen können.
Was muss ich beachten, wenn ich nun eine Stundung der Insoverfahrenskosten beantragen muss? Verfüge nur über ALG I.
Grüße
heute kam nun der Brief, dass ich die Insoverfahrenskosten in Höhe von 1108,38 € bezahlen soll. Ich habe über die Jahre lediglich die 119.- € an den TH zahlen können.
Was muss ich beachten, wenn ich nun eine Stundung der Insoverfahrenskosten beantragen muss? Verfüge nur über ALG I.
Grüße