peter5
01.06.2014, 21:01
Hallo,
seit Dezember 2013 bin ich in Insolvenz (läuft noch) und habe damals (auf Verlangen des Treuhänders) ein P-Konto bei meiner Bank eingerichtet.
Ende Februar war der Prüfungstermin, seitdem keine weiteren Vorkommnisse.
Bei Eröffnung der Insolvenz war ich arbeitslos und hatte keinerlei Einkommen. Im Februar habe ich eine neue Stelle angetreten und verdiene wieder mein eigenes Geld.
Mein Arbeitgeber weiß natürlich über die Inso bescheid und führt die pfändbaren Beträge direkt an den Treuhänder ab.
Trotzdem habe ich immernoch einen Nettoeinkommen von ca. 1.300 - 1.500 EUR (je nach Schicht). Von meiner Bank bekomme ich allerdings nur den Freibetrag von 1.045,04 EUR /monatl.
Ich muss doch komplett über mein Einkommen verfügen dürfen, oder habe ich hier was falsch verstanden?
Meine Bank meinte, ich müsse einen Antrag lt. §850 k (4) ZPO stellen. -> Aber warum?? :confused:
Vielen Dank für eure Antworten
seit Dezember 2013 bin ich in Insolvenz (läuft noch) und habe damals (auf Verlangen des Treuhänders) ein P-Konto bei meiner Bank eingerichtet.
Ende Februar war der Prüfungstermin, seitdem keine weiteren Vorkommnisse.
Bei Eröffnung der Insolvenz war ich arbeitslos und hatte keinerlei Einkommen. Im Februar habe ich eine neue Stelle angetreten und verdiene wieder mein eigenes Geld.
Mein Arbeitgeber weiß natürlich über die Inso bescheid und führt die pfändbaren Beträge direkt an den Treuhänder ab.
Trotzdem habe ich immernoch einen Nettoeinkommen von ca. 1.300 - 1.500 EUR (je nach Schicht). Von meiner Bank bekomme ich allerdings nur den Freibetrag von 1.045,04 EUR /monatl.
Ich muss doch komplett über mein Einkommen verfügen dürfen, oder habe ich hier was falsch verstanden?
Meine Bank meinte, ich müsse einen Antrag lt. §850 k (4) ZPO stellen. -> Aber warum?? :confused:
Vielen Dank für eure Antworten