VincentVega
01.06.2014, 20:22
Hallo Foren-Gemeinde,
ich hoffe, ich bin nun in einem Forum angelangt, in dem man mir hoffentlich weiterhelfen kann. Gerne hätte ich mir schon längst professionelle Hilfe geholt, jedoch waren die Beratungsstellen mit meiner Situation hoffnungslos überfordert, Anwälte wollten sich meiner nicht annehmen oder wenn dann, durfte ich (aufgrund eines Beratungshilfescheins) keine großartige Beratung erwarten.
Ich habe vor einiger Zeit einen, wie sich leider erst später, nach dem die Ausschlagungsfrist abgelaufen war, hat sich herausgestellt, dass dieser hoffnungslos überschuldet war/ist.
So habe ich dann, ohne Beratung auf gut Glück, den Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt, ohne jedoch das Formular vollständig auszufüllen. Da ich ohne Beratung oder Hilfe doch ein wenig überfordert war mit diesem, habe ich die Abgabefrist verstreichen lassen. Zu meiner eigenen Überrraschung hat das zuständige Gericht dann einen Gutachter bestellt, der mir wenigstens einige Fragen beantwortet hat.
Nun ist nach dem einmaligen Termin, bei ich ihm die gewünschten Unterlagen zu verfügung gestellt habe, der Kontakt nahezu abgebrochen. Mail werden nicht beantwortet, ich werde seit Wochen mit Rückrufen vertröstet.
Wie gehts nun eigentlich weiter?
Nehmen wir an, die Nachlassinsolvenz wird erwartungsgemäß mangels Masse abgelehnt... dann erhalte ich darüber einen Beschluss vom Gericht... aber was passiert dann weiter?
Schicke ich dann den Gläubigern eine Kopie des Beschlusses? Oder wie läuft es dann weiter ab?
Ich danke euch vorab schon mal recht herzlich.
ich hoffe, ich bin nun in einem Forum angelangt, in dem man mir hoffentlich weiterhelfen kann. Gerne hätte ich mir schon längst professionelle Hilfe geholt, jedoch waren die Beratungsstellen mit meiner Situation hoffnungslos überfordert, Anwälte wollten sich meiner nicht annehmen oder wenn dann, durfte ich (aufgrund eines Beratungshilfescheins) keine großartige Beratung erwarten.
Ich habe vor einiger Zeit einen, wie sich leider erst später, nach dem die Ausschlagungsfrist abgelaufen war, hat sich herausgestellt, dass dieser hoffnungslos überschuldet war/ist.
So habe ich dann, ohne Beratung auf gut Glück, den Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt, ohne jedoch das Formular vollständig auszufüllen. Da ich ohne Beratung oder Hilfe doch ein wenig überfordert war mit diesem, habe ich die Abgabefrist verstreichen lassen. Zu meiner eigenen Überrraschung hat das zuständige Gericht dann einen Gutachter bestellt, der mir wenigstens einige Fragen beantwortet hat.
Nun ist nach dem einmaligen Termin, bei ich ihm die gewünschten Unterlagen zu verfügung gestellt habe, der Kontakt nahezu abgebrochen. Mail werden nicht beantwortet, ich werde seit Wochen mit Rückrufen vertröstet.
Wie gehts nun eigentlich weiter?
Nehmen wir an, die Nachlassinsolvenz wird erwartungsgemäß mangels Masse abgelehnt... dann erhalte ich darüber einen Beschluss vom Gericht... aber was passiert dann weiter?
Schicke ich dann den Gläubigern eine Kopie des Beschlusses? Oder wie läuft es dann weiter ab?
Ich danke euch vorab schon mal recht herzlich.