slading
19.05.2014, 22:11
Hallo, guten Abend,
ich bin nun nurz vor dem Abschluss meiner PI und der Iv macht nun Probleme.
Folgendes:
Meine Frau und ich sind nun seit 6 Jahren in der PI. Es lief alles relativ gut, bis meien Frau dauerhaft erkrankte. Sie fiel in den Krankengeldbezug mit einer Summe X.
Da hat der Iv einen Antrag beim Amtsgericht über die Nichtberücksichtigung meier Frau gestellt, Worlaut des Antrages:
(...) Die Ehefrau des Schuldners verfügt über eigenes Einkommen aus Krankengeldbezügen von der Barmer GEK (...) in Höhe von 888,00 € monatlich. Das monatliche Einkommen der Ehefrau deckt ihren angemessenen Unterhalt vollständig ab. (...)"
Das Amtsgerihct hat dem Antrag des Iv statt gegeben. Wortlaut hier:
"(...) Die unterhaltsberechtigte Person verfügt derzeit über eien monatliches Einkommen von 888,00€. Aus diesem Einkommen ist sie in der Lage, ihren Unterhalt in voller Höhe selbst zu bestreiten."
Soweit so gut, das haben wir akzeptiert, und dementsprechend gezahlt.
Dann hat sich das EInkommen auf 777,00 € verringert, weil meine Frau augesteuert wurde und dann ALG1 erhielt.
Ein Anruf beim Amtsgericht brachte zutage, dass der Beschluss nun nicht mehr gültig sei, da er sich nur auf das Krankengeld beziehe.
Das haben wir dem Iv mitgeteilt, mit dem Hinweis, er müsse einen neuen Antrag stellen. Ein Jahr passierte nichts. Nun kommt der Iv auf mich zu, mit der Aussage, der erste Beschluss wäre sehr wohl gültig, auch für das ALG1.
Nun hat meine Frau nur noch einen 400€-Job und verdient mal 200€, mal 300€, je nach Aufträgen. Auch bei diesem kleinen Gehalt will er meine Frau unberücksichtigt lassen, und fordert eine Nachzahlung für das ganze letzte Jahr.
Leider kann ich nichts im Netz nichts über die Berücksichtigung des Ehepartners mit amtlichen Becshluss bei sich verändernder Höhe des Einkommens finden.
Wie denkt ihr über die Forderungen meines IV?
LG,
sladig
ich bin nun nurz vor dem Abschluss meiner PI und der Iv macht nun Probleme.
Folgendes:
Meine Frau und ich sind nun seit 6 Jahren in der PI. Es lief alles relativ gut, bis meien Frau dauerhaft erkrankte. Sie fiel in den Krankengeldbezug mit einer Summe X.
Da hat der Iv einen Antrag beim Amtsgericht über die Nichtberücksichtigung meier Frau gestellt, Worlaut des Antrages:
(...) Die Ehefrau des Schuldners verfügt über eigenes Einkommen aus Krankengeldbezügen von der Barmer GEK (...) in Höhe von 888,00 € monatlich. Das monatliche Einkommen der Ehefrau deckt ihren angemessenen Unterhalt vollständig ab. (...)"
Das Amtsgerihct hat dem Antrag des Iv statt gegeben. Wortlaut hier:
"(...) Die unterhaltsberechtigte Person verfügt derzeit über eien monatliches Einkommen von 888,00€. Aus diesem Einkommen ist sie in der Lage, ihren Unterhalt in voller Höhe selbst zu bestreiten."
Soweit so gut, das haben wir akzeptiert, und dementsprechend gezahlt.
Dann hat sich das EInkommen auf 777,00 € verringert, weil meine Frau augesteuert wurde und dann ALG1 erhielt.
Ein Anruf beim Amtsgericht brachte zutage, dass der Beschluss nun nicht mehr gültig sei, da er sich nur auf das Krankengeld beziehe.
Das haben wir dem Iv mitgeteilt, mit dem Hinweis, er müsse einen neuen Antrag stellen. Ein Jahr passierte nichts. Nun kommt der Iv auf mich zu, mit der Aussage, der erste Beschluss wäre sehr wohl gültig, auch für das ALG1.
Nun hat meine Frau nur noch einen 400€-Job und verdient mal 200€, mal 300€, je nach Aufträgen. Auch bei diesem kleinen Gehalt will er meine Frau unberücksichtigt lassen, und fordert eine Nachzahlung für das ganze letzte Jahr.
Leider kann ich nichts im Netz nichts über die Berücksichtigung des Ehepartners mit amtlichen Becshluss bei sich verändernder Höhe des Einkommens finden.
Wie denkt ihr über die Forderungen meines IV?
LG,
sladig