PraktikerM
18.05.2014, 15:26
Hallo in die Runde,
ich befinde mich in der Wohlverhaltsphase. Nun habe ich einen neuen Job erhalten und dadurch das ich sehr hohe Aufwendungen habe, beim Gericht einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages gestellt. (in der Summe so rund 1000 € zusätzlich, bedingt durch Zweitwohnung etc.)
Das hat natürlich alle aufgeschreckt und nun erhielt ich ein Schreiben von Treuhänder, wonach er den von mir geleisteten (bar-)Unterhaltsbetrag für mein 19 jähriges Kind, welches sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet und nicht bei mir wohnt, (insgesamt habe ich 4 Kinder) berücksichtigen will, aber eben nicht den Betrag, der mir laut Tabelle zustehen würde.
Ich habe daraufhin einen Widerspruch dem TH mitgeteilt, da mein Sohn mich regelmäßig besucht, dadurch auch Kosten entstehen und sowieso der tatsächlich geleistete Unterhalt nicht zählt, sondern der Pauschalbetrag. Eben darum kann man auch nicht unbedingt höhere Kosten geltend machen, denn Kinder können ja auch mal mehr kosten.
Kurzum: Aus drei Unterhaltsberechtigten will er nur zwei + den geleisteten Beitrag machen. Für mich macht das den Eindruck, als ob der TH nun überall Geld herauspressen möchte, was ich nicht unbedingt verstehen kann.
Darf der TH nun einfach so die Freibeträge kürzen und eine Nutzung des tatsächlich geleisteten barunterhaltes ansetzen?
Wie würde es sich dann verhalten, wenn ich meinem Kind denn mehr überweisen würde?
Danke für Hilfe
ich befinde mich in der Wohlverhaltsphase. Nun habe ich einen neuen Job erhalten und dadurch das ich sehr hohe Aufwendungen habe, beim Gericht einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages gestellt. (in der Summe so rund 1000 € zusätzlich, bedingt durch Zweitwohnung etc.)
Das hat natürlich alle aufgeschreckt und nun erhielt ich ein Schreiben von Treuhänder, wonach er den von mir geleisteten (bar-)Unterhaltsbetrag für mein 19 jähriges Kind, welches sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet und nicht bei mir wohnt, (insgesamt habe ich 4 Kinder) berücksichtigen will, aber eben nicht den Betrag, der mir laut Tabelle zustehen würde.
Ich habe daraufhin einen Widerspruch dem TH mitgeteilt, da mein Sohn mich regelmäßig besucht, dadurch auch Kosten entstehen und sowieso der tatsächlich geleistete Unterhalt nicht zählt, sondern der Pauschalbetrag. Eben darum kann man auch nicht unbedingt höhere Kosten geltend machen, denn Kinder können ja auch mal mehr kosten.
Kurzum: Aus drei Unterhaltsberechtigten will er nur zwei + den geleisteten Beitrag machen. Für mich macht das den Eindruck, als ob der TH nun überall Geld herauspressen möchte, was ich nicht unbedingt verstehen kann.
Darf der TH nun einfach so die Freibeträge kürzen und eine Nutzung des tatsächlich geleisteten barunterhaltes ansetzen?
Wie würde es sich dann verhalten, wenn ich meinem Kind denn mehr überweisen würde?
Danke für Hilfe