gizmolino
30.04.2014, 11:00
Hallo ihr Lieben,
ich weiß mir keinen anderen Rat mehr als es hier einmal zu versuchen.
Ich befinde mich seit März 2013 in der Privatinsolvenz und hab mir damals mit dem Eröffnungsbeschluß und auch unter tatkräftiger Mitwirkung des Treuhänders ein P-Konto
bei der Commerzbank besorgt.
In den ersten Monaten gabs keine Probleme da ich in Teilzeit arbeitete und die Lohnzahlungen unterhalb meines Freibetrages lagen.
Ab Oktober 2013 gings dann aber los, Arbeit in Vollzeit, jede Menge Überstundenzuschläge und Spesen die mein Netto gewaltig nach oben pushten.
Was passierte war nun folgendes, der pfändungsfreie Betrag wurde meinem Konto gutgeschrieben, der Rest ging aufs Auskehrkonto, die pfändbaren Beträge wurden
an den Treuhänder direkt abgeführt.
Bis März 2014 ist es nun weder mir noch dem Treuhänder gelungen die Commerzbank dazu zu bewegen die Beträge des Auskehrkontos(inzwischen mehrere tausend Euro)
an den Treuhänder weiterzuleiten damit diese für mich freigegeben werden.
Jeden Monat dasselbe Spiel 1049,- Euro wurden mir gutgeschrieben, der Rest landete auf dem Auskehrkonto.
Im März 2014 hat sich die die Bank dann erbarmt einen Betrag von 1742,- Euro an den Treuhänder weiterzuleiten, der mir laut Aussagen des Treuhänders auch zusteht aber nicht an mich ausgezahlt werden kann da es wohl ein Gesetz gibt welches grob besagt, wenn der Schuldner also ich über überschüssige Gelder nicht verfügt benötigt er diese auch nicht und sie fallen in die Insolvenzmasse.
Der Rat des Treuhänders war nun also mich auf den Weg zum Insolvenzgericht zu machen um die Freigabe der Gelder zu unterstützen, man werden mich in diesem Bemühen auch unterstützen.
Da bin ich nun heute morgen gewesen und nach Rücksprache der Rechtspflegerin mit dem Treuhänder will man den Sachverhalt bzw. die Gesetzeslage nun prüfen.
Meine Frage: Gibt es diesen Passus im Gesetzestext und was hätte ich tun können.Ich hab seit Monaten versucht Gelder vom Auskehrkonto frei zu bekommen nur kann ich die Commerzbank ja nicht mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen und wenn selbst der Treuhänder es nicht vermag, was tun??
vielen Dank für etwaige Antworten
ich weiß mir keinen anderen Rat mehr als es hier einmal zu versuchen.
Ich befinde mich seit März 2013 in der Privatinsolvenz und hab mir damals mit dem Eröffnungsbeschluß und auch unter tatkräftiger Mitwirkung des Treuhänders ein P-Konto
bei der Commerzbank besorgt.
In den ersten Monaten gabs keine Probleme da ich in Teilzeit arbeitete und die Lohnzahlungen unterhalb meines Freibetrages lagen.
Ab Oktober 2013 gings dann aber los, Arbeit in Vollzeit, jede Menge Überstundenzuschläge und Spesen die mein Netto gewaltig nach oben pushten.
Was passierte war nun folgendes, der pfändungsfreie Betrag wurde meinem Konto gutgeschrieben, der Rest ging aufs Auskehrkonto, die pfändbaren Beträge wurden
an den Treuhänder direkt abgeführt.
Bis März 2014 ist es nun weder mir noch dem Treuhänder gelungen die Commerzbank dazu zu bewegen die Beträge des Auskehrkontos(inzwischen mehrere tausend Euro)
an den Treuhänder weiterzuleiten damit diese für mich freigegeben werden.
Jeden Monat dasselbe Spiel 1049,- Euro wurden mir gutgeschrieben, der Rest landete auf dem Auskehrkonto.
Im März 2014 hat sich die die Bank dann erbarmt einen Betrag von 1742,- Euro an den Treuhänder weiterzuleiten, der mir laut Aussagen des Treuhänders auch zusteht aber nicht an mich ausgezahlt werden kann da es wohl ein Gesetz gibt welches grob besagt, wenn der Schuldner also ich über überschüssige Gelder nicht verfügt benötigt er diese auch nicht und sie fallen in die Insolvenzmasse.
Der Rat des Treuhänders war nun also mich auf den Weg zum Insolvenzgericht zu machen um die Freigabe der Gelder zu unterstützen, man werden mich in diesem Bemühen auch unterstützen.
Da bin ich nun heute morgen gewesen und nach Rücksprache der Rechtspflegerin mit dem Treuhänder will man den Sachverhalt bzw. die Gesetzeslage nun prüfen.
Meine Frage: Gibt es diesen Passus im Gesetzestext und was hätte ich tun können.Ich hab seit Monaten versucht Gelder vom Auskehrkonto frei zu bekommen nur kann ich die Commerzbank ja nicht mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen und wenn selbst der Treuhänder es nicht vermag, was tun??
vielen Dank für etwaige Antworten