behrens
12.04.2014, 09:12
Hallo zusammen!!
Nach dem so einige Jahre vergangen sind, melde ich mich wieder zurück hier im Forum. Nachdem es in meiner Wohlverhaltensperiode keinerlei "Zwischenfälle" gegeben hat, freue ich mich nun auf meine Restschuldbefreiung.
Nun zu meiner Frage:
Nach dem Text unten sollte doch meine Restschuldbefreiung zum 10.04.2014 stattgefunden haben, oder? Ich habe nämlich im Vorfeld noch absolut nichts gehört. Weder vom InsoVerwalter, noch vom Amtsgericht. Ich dachte da kommt wieder so eine Postflut mit Terminen usw :p Muss ich mich da irgendwie drum kümmern, oder lasse ich die Mühlen des Gerichts erstmal weiterlaufen und warte ab?
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxxxx ist dem Schuldner durch Beschluss vom 15.03.2010 die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Ihm wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 10.04.2008. Zum Treuhänder ist Rechtsanwalt xxxxxxxxxx bestimmt worden.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Amtsgericht xxxxxxxxxx, 19.04.2010"
Vielen Dank!!
Gruß
Markus
PS: An alle, die eine Inso planen oder mitten drin sind: DURCHHALTEN! Auch diese Zeit geht vorbei!
Nach dem so einige Jahre vergangen sind, melde ich mich wieder zurück hier im Forum. Nachdem es in meiner Wohlverhaltensperiode keinerlei "Zwischenfälle" gegeben hat, freue ich mich nun auf meine Restschuldbefreiung.
Nun zu meiner Frage:
Nach dem Text unten sollte doch meine Restschuldbefreiung zum 10.04.2014 stattgefunden haben, oder? Ich habe nämlich im Vorfeld noch absolut nichts gehört. Weder vom InsoVerwalter, noch vom Amtsgericht. Ich dachte da kommt wieder so eine Postflut mit Terminen usw :p Muss ich mich da irgendwie drum kümmern, oder lasse ich die Mühlen des Gerichts erstmal weiterlaufen und warte ab?
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxxxx ist dem Schuldner durch Beschluss vom 15.03.2010 die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Ihm wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 10.04.2008. Zum Treuhänder ist Rechtsanwalt xxxxxxxxxx bestimmt worden.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Amtsgericht xxxxxxxxxx, 19.04.2010"
Vielen Dank!!
Gruß
Markus
PS: An alle, die eine Inso planen oder mitten drin sind: DURCHHALTEN! Auch diese Zeit geht vorbei!