BKD
23.03.2014, 17:50
Hallo,
folgendes Problem:
bei Vorliegen einer Privatinsolvenz wird aus der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ein Guthaben erzielt. Ein Ehegatte ist in Privatinslovenz, der andere nicht. Der nichtinsolvente Ehepartner bezieht kein Einkommen. Erhält das Guthaben der Insolvenzverwalter (in der WVPh) oder ist das Guthaben nach Köpfen aufzuteilen?
folgendes Problem:
bei Vorliegen einer Privatinsolvenz wird aus der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ein Guthaben erzielt. Ein Ehegatte ist in Privatinslovenz, der andere nicht. Der nichtinsolvente Ehepartner bezieht kein Einkommen. Erhält das Guthaben der Insolvenzverwalter (in der WVPh) oder ist das Guthaben nach Köpfen aufzuteilen?