Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eröffnetes Verfahren und neue Mietkaution
ProgrammPleite
12.03.2014, 10:09
Hallo an die Experten,
in naher Zukunft steht wohl ein Wohnungswechsel an.
Da ich im eröffneten Verfahren bin, ist die Kaution für die jetzige Wohnung wohl futsch.
Was aber ist mit einer neuen Mietkaution? Darf ich die überhaupt bezahlen?
Gruß
ProgPleite
Aus dem pfandfreien Einkommen darst Du die Kaution bezahlen.
ProgrammPleite
12.03.2014, 10:42
Aber die wird wahrscheinlich auch gleich wieder von TH in Anspruch genommen, oder ?
Wäre ja nicht so toll für den potentiell neuen Vermieter.
Gruß
ProgPleite
Hallo an die Experten,
in naher Zukunft steht wohl ein Wohnungswechsel an.
Da ich im eröffneten Verfahren bin, ist die Kaution für die jetzige Wohnung wohl futsch.
Es sei denn, dass es eine vom Vermieter anerkannte Abtretung der Auszahlungsansprüche an frühere Geldgeber der Kaution (z.B. Jobcenter, Schwiegermütter, Freunde, Verlobte) nachweisbar gibt.
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