DieTante
02.03.2014, 20:19
Hallo Euch allen,
ich habe mal eine Frage. Ein Gläubiger von mir, hat mir mitgeteilt, dass er seine Forderung komplett verzichtet. (Er steht seit letzten Jahr in der Gläubigertabelle meiner Insolvenz).
Reicht es, dass ich meinen TH darüber in Kenntnis setze oder muss/sollte ich dies auch dem Amtsgericht mitteilen?
Danke im voraus
ich habe mal eine Frage. Ein Gläubiger von mir, hat mir mitgeteilt, dass er seine Forderung komplett verzichtet. (Er steht seit letzten Jahr in der Gläubigertabelle meiner Insolvenz).
Reicht es, dass ich meinen TH darüber in Kenntnis setze oder muss/sollte ich dies auch dem Amtsgericht mitteilen?
Danke im voraus