scooter
26.02.2014, 08:45
hallo, mal eine frage für meine freundin
2 jahre hat sie noch vorsich, in der wvp. 3 gläubiger haben damals vbuh angemeldet wogegen sie wiedersprochen hat
wielange (wenn sie's überhaupt machen) können diese 3 gläubiger jetzt mit einer festellungsklage klagen?
wenn in diesen 2 jahren nichts passiert und sie die rsb bekommt haben diese 3 doch pech gehabt oder?
2 jahre hat sie noch vorsich, in der wvp. 3 gläubiger haben damals vbuh angemeldet wogegen sie wiedersprochen hat
wielange (wenn sie's überhaupt machen) können diese 3 gläubiger jetzt mit einer festellungsklage klagen?
wenn in diesen 2 jahren nichts passiert und sie die rsb bekommt haben diese 3 doch pech gehabt oder?