Moni53
21.02.2014, 19:26
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass man einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen kann. Ich habe monatliche 'Fahrtkosten (Busfahrkarte) i.H.v. ca. 100 €. Diese Fahrtkosten bekomme ich von meinem Arbeitgeber mit meinem Gehalt erstattet. Nun steht das ja natürlich auf meiner Gehaltsabrechnung drauf und erhöht mein Nettoeinkommen. Gehört die Fahrtkostenerstattung tatsächlich zum normalen Nettogehalt und ist demnach pfändbar? Kann man dafür einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen? Wenn ja, wo muß ich diesen Antrag stellen? Beim Insoverwalter? Ist das dann Ermessenssache des Insoverwalters oder gibt's da feste Regeln?
Ich wäre dankbar für jede Art von Tipp!!!
Gruß
Moni53
ich habe gehört, dass man einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen kann. Ich habe monatliche 'Fahrtkosten (Busfahrkarte) i.H.v. ca. 100 €. Diese Fahrtkosten bekomme ich von meinem Arbeitgeber mit meinem Gehalt erstattet. Nun steht das ja natürlich auf meiner Gehaltsabrechnung drauf und erhöht mein Nettoeinkommen. Gehört die Fahrtkostenerstattung tatsächlich zum normalen Nettogehalt und ist demnach pfändbar? Kann man dafür einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen? Wenn ja, wo muß ich diesen Antrag stellen? Beim Insoverwalter? Ist das dann Ermessenssache des Insoverwalters oder gibt's da feste Regeln?
Ich wäre dankbar für jede Art von Tipp!!!
Gruß
Moni53