Hobbit
21.02.2014, 14:24
Hallo zusammen,
Ich bin gerade dabei meinen Insolvenzantrag auszufüllen ( Regelinsolvenzantrag einer natürlichen Person )
Ich habe einige Gläubiger deren Schulden nicht Insolvenzfähige sind , also aus Bußgeldern etc.
Muss ich die in die Gläubigerliste eintragen und irgendwie vermerken oder gleich gar nicht reinschreiben?
Weil unten muss ich ja Unterschreiben auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Gläubiger und Forderungsverzeichnisses ?
Bin jetz Bissl verwirrt da diese Forderungen ja quasi für die Insolvenz irrelevant sind aber auf der anderen Seite ja trotzdem Forderungen sind ?!
Kennt sich da jemand aus?
Danke schon mal ;)
Ich bin gerade dabei meinen Insolvenzantrag auszufüllen ( Regelinsolvenzantrag einer natürlichen Person )
Ich habe einige Gläubiger deren Schulden nicht Insolvenzfähige sind , also aus Bußgeldern etc.
Muss ich die in die Gläubigerliste eintragen und irgendwie vermerken oder gleich gar nicht reinschreiben?
Weil unten muss ich ja Unterschreiben auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Gläubiger und Forderungsverzeichnisses ?
Bin jetz Bissl verwirrt da diese Forderungen ja quasi für die Insolvenz irrelevant sind aber auf der anderen Seite ja trotzdem Forderungen sind ?!
Kennt sich da jemand aus?
Danke schon mal ;)