Shiva
30.01.2014, 09:04
Hallo ich bin neu hier mit einem Insolvenzproblem.
Folgendes ist passiert: die Sparkasse hat mir nach dem Umzug mein Konto gekündigt und in der neuen Sparkasse wurde mir erst ein Girokonto
verweigert bis der Beamte vom Amtsgericht mit der Dame der Sparkasse gesprochen hat, dann war es plötzlich möglich mir ein Konto zu geben.
Nur das P-Konto wurde mir weiterhin verweigert.
Nach der Insolvenzeröffnung wurde sofort meine Grundsicherung von der ich noch 59,00 Euro auf dem Konto hatte gesperrt.
Die Bank hat sich bis auf 26,00 Euro alles einbehalten. Ich bin dann zur Polizei gegangen weil die Frau von der Sparkasse zweimal zu mir gesagt hat ich könnte die 26,00 EUro abholen aber jedes mal wenn ich am Schalter war wurde mir das Geld verweigert. Als die Polizei in der Sparkasse angerufen hat und mit der Frau gesprochen hatte, konnte ich mir sofort die 26,00 Euro abholen.
Jetzt habe ich da ich Sozialleistungen bekomme und ich umziehen musste, die Maklerprovision vom Sozialamt erstattet bekommen weil ich ohne Makler keine Wohnung finden konnte. Das Sozialamt hat jetzt den Treuhänder angeschrieben ob sie mir den Betrag an den Makler ausbezahlen dürfen.
Jetzt meine Frage: kann der Treuhänder das Maklergeld einbehalten? Der Betrag beläuft sich auf 620,00 Euro.
Und wenn ja, kann ich dann gekündigt werden aus der Wohnung wenn ich das Geld nicht an den Makler bezahlen kann?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar, da ich mich ansonsten überhaupt nicht bei Insolvenz auskenne. Ich hatte keine Ahnung was da alles auf mich zukommt. Eine Beratung in dem Sinn hatte ich von der Diakonie nie erhalten, mir wurden lediglich die Formulare dort ausgefüllt.
Vielen Dank im voraus.
Folgendes ist passiert: die Sparkasse hat mir nach dem Umzug mein Konto gekündigt und in der neuen Sparkasse wurde mir erst ein Girokonto
verweigert bis der Beamte vom Amtsgericht mit der Dame der Sparkasse gesprochen hat, dann war es plötzlich möglich mir ein Konto zu geben.
Nur das P-Konto wurde mir weiterhin verweigert.
Nach der Insolvenzeröffnung wurde sofort meine Grundsicherung von der ich noch 59,00 Euro auf dem Konto hatte gesperrt.
Die Bank hat sich bis auf 26,00 Euro alles einbehalten. Ich bin dann zur Polizei gegangen weil die Frau von der Sparkasse zweimal zu mir gesagt hat ich könnte die 26,00 EUro abholen aber jedes mal wenn ich am Schalter war wurde mir das Geld verweigert. Als die Polizei in der Sparkasse angerufen hat und mit der Frau gesprochen hatte, konnte ich mir sofort die 26,00 Euro abholen.
Jetzt habe ich da ich Sozialleistungen bekomme und ich umziehen musste, die Maklerprovision vom Sozialamt erstattet bekommen weil ich ohne Makler keine Wohnung finden konnte. Das Sozialamt hat jetzt den Treuhänder angeschrieben ob sie mir den Betrag an den Makler ausbezahlen dürfen.
Jetzt meine Frage: kann der Treuhänder das Maklergeld einbehalten? Der Betrag beläuft sich auf 620,00 Euro.
Und wenn ja, kann ich dann gekündigt werden aus der Wohnung wenn ich das Geld nicht an den Makler bezahlen kann?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar, da ich mich ansonsten überhaupt nicht bei Insolvenz auskenne. Ich hatte keine Ahnung was da alles auf mich zukommt. Eine Beratung in dem Sinn hatte ich von der Diakonie nie erhalten, mir wurden lediglich die Formulare dort ausgefüllt.
Vielen Dank im voraus.