Juhu
15.01.2014, 01:32
Mit der Reform der Privatinsolvenz ab Juli 2014 werden Steuerschulden bei erfolgten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung ausgenommen, aber was bedeutet dies für Steuerschulden einer nicht strafbaren Steuerhinterziehung sondern eine zivilrechtliche Ordnungswidrigkeit die in Spanien nur eine sehr teure Ordnungswidrigkeit ist (man müsste pro Jahr über 120.000 Euro hinterziehen, damit es strafrechtlich belangt werden könnte). Werden solche Steuerschulden nach Juli 2014 noch von der PI erfasst werden?
Ausgenommen sind NUR Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung, also wären Steuerschulden aus Ordnungswidrigkeiten --> http://www.rechtsanwalt-spanien.biz/artikel/detail/1/spanisches-steuerrecht-steuerstrafen-in-spanien.html restschuldbefreit? Allerdings nicht die Multas (die auch jetzt schon nicht befreit sind).
Ausgenommen sind NUR Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung, also wären Steuerschulden aus Ordnungswidrigkeiten --> http://www.rechtsanwalt-spanien.biz/artikel/detail/1/spanisches-steuerrecht-steuerstrafen-in-spanien.html restschuldbefreit? Allerdings nicht die Multas (die auch jetzt schon nicht befreit sind).