Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlußverteilung dann WVP
Hallo zusammen
Bei meiner Frau steht demnächst die Schlußverteilung dann WVP an ,Heute in den I nsolvenzbekanntmachungen gelesen das die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Treuhänders festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO) sind.Werden von der zu Verfügung stehenden Masse jetzt außer den TH kosten auch ein Teil der Gerichtskosten abgedeckt ,oder werden diese bei Insolvenzende nach ca 6 Jahre gesondert berechnet.
Danke für alle hilfreichen Antworten
sooft
Zuerst werden die Kosten des Verfahrens (= Gerichtskosten und Vergütung des TH) gedeckt, der Rest wird entsprechend nach dem Schlussverzeichnis verteilt.
Danke für die schnelle Antwort
... und am Ende des Verfahren also nach ca.6 Jahren fallen noch mal Gerichts +TH Kosten für die Zeit ab WVP an .Wie viel für ca. für 2,5Jahre kann man rechnen ,wenn keine "Masse" in der Zeit anfällt.
sooft
Es gibt Gerichte, die bilden für die WVP Rücklagen bei den "Gerichtskosten".
Für die WVP fallen 119,-- Euro an TH-Vergütung an. Gerichtskosten fallen keine mehr an.
Hatten heute den Beschluss des Amtsgericht im Briefkasten,indem die Vergütungshöhe des TH aufgeschlüsselt sind.Etwas über 30% der angesammelten Masse .Von Gerichtskosten stand nichts im Beschluss also sind die noch offen ??. Wird das vielleicht in NRW anders gehandhabt ?
Auch von einer Ankündigung der Restschuldbefreiung :mad: stand nichts in dem Schreiben.
sooft
Es wird vermutlich erst der Schlusstermin stattfinden und danach wird die RSB angekündigt. Auch in NRW gelten die Gesetze, dass die Gerichtskosten zuerst gedeckt werden müssen und danach erst an die Gläubiger verteilt wird.
zum besseren Verstehen
den Beschluss erhielt sie Anfang Oktober :
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
usw.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.12.2013 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen usw.
Bin nach dem heutigen Beschluss der TH Kosten davon ausgegangen ,das der Schlusstermin durch wäre ,und der TH die restliche Masse an die Gläubiger verteilen kann.
sooft
Laut Insolvenzbekanntmachungen in NRW bezieht sich der Beschluss der Ankündigung der Restschuldbefreiung auf den selben Tag an dem auch die Kosten für den TH genehmigt werden.
Was mir etwas Sorge macht ,das ich nur den Beschluss über die TH Kosten erhalten habe.
sooft
Ankündigung der Restschuldbefreiung am 11.01 per Post bekommen.
Von den Gerichtskosten stand nichts in dem Schreiben,Werden die nur auf Nachfrage bekannt gegeben ??
sooft
Danke an INTI für die Aufklärung
Zur absoluten Sicherheit würde ich hinsichtlich der Gerichtskosten bei Deinem Insolvenzgericht anrufen, nur dieses kann 100% Klarheit verschaffen.
Powered by vBulletin® Version 4.2.2 Copyright ©2021 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.