Geldverkauf
11.12.2013, 10:17
Vor einigen Jahren war es doch so, dass die Insolvenzverwalter im Rahmen von Insolvenzverfahren so ziemlich alles an Rücklastschriften generiert haben, was möglich gewesen ist. Ich erinnere mich dabei auch an Rücklastschriften für Strom, Miete, etc., Hauptsache es kam Geld zur Masse. Der BGH hat da ja mal ein Machtwort gesprochen.
Was ist denn nun der aktuelle Stand, von dem kleine Schuldner (Einkommen unterhalb Pfändungsgrenze, keine Unternehmen (mehr), geregeltes Leben, seit Jahren keine Neuschulden, keine Vermögen, keine Erbschaften, keine Schenkungen, etc.) betroffen sein könnte. Wenn der Schuldner also alle Zahlungen (einschließlich Schuldentilgung bei Gläubigern) der letzten Jahre aus dem Unpfändbaren vorgenommen hat, welcher Bummerang könnte ihn dann treffen?
Was ist denn nun der aktuelle Stand, von dem kleine Schuldner (Einkommen unterhalb Pfändungsgrenze, keine Unternehmen (mehr), geregeltes Leben, seit Jahren keine Neuschulden, keine Vermögen, keine Erbschaften, keine Schenkungen, etc.) betroffen sein könnte. Wenn der Schuldner also alle Zahlungen (einschließlich Schuldentilgung bei Gläubigern) der letzten Jahre aus dem Unpfändbaren vorgenommen hat, welcher Bummerang könnte ihn dann treffen?