yegi11
09.12.2013, 13:41
Hallo,
ich habe folgende Begebenheit.
InsoVerf über das Vermögen durch Gläubiger (FA) beantragt.
Gericht sendet eine Durchschrift des Antrges und Stellungnahme zu.
Morgen sollten die Unterlagen dort eingehen. Briefzustellung am 26.11.2013. Frist 2 Wochen.
Kann man beim Gericht laut Gesetz eine Fristverlängerung beantragen? Unten im Brief steht bei Fristverletzung geht das Gericht allein von dem Vorgetragenen des Antragstellers aus und es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Vorführung/Verhaftung angeordnet werden kann, wenn die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden.
Ich habe die Erledigung irgendwie (aus Ängsten, bin auch in Therapie deswegen) verdrängt und nun lese ich das mit Vorführung und Verhaftung.
Wenn evtl das zum Fall hilft. Die Schulden sind Steuerschulden aus Erbschaftssteuer.
Geld verspielt. Spielsucht besteht nicht. Ein Gutachten von der Therapeutin liegt bei einem Anwalt, der mit bisher 2 Beratungshilfescheinen und ca. 30 € von mir bezahlt werden konnte, damit ich die Zwangsvolstreckung ´überstehe´. Gerichtsvollzieher war da. Kein Vermögen festgetsellt. Der Anwalt meinte vor 3 Monaten (letzter Kontakt), dass vor Gericht auch Chancen auf Schuldbefreiung/Teilschuldbefr. aufgrund des Gutachtens besteht.
Da ich das alles schleifen lassen habe, seh ich gerade keinen Ziel weg. Den Anwalt anschreiben könnte ich, doch der wird bestimmt ablehen, wegen des 1 Tages der Erledigung. Keine Ahnung. Und eine Beratungshilfeschein bekomme ich eigentlich nicht für die gleiche Sache doppelt.
Ich weiß, es ist keine Ordnung im Text. Darum Sorry schonmal vorab.
Lg yegi11
ich habe folgende Begebenheit.
InsoVerf über das Vermögen durch Gläubiger (FA) beantragt.
Gericht sendet eine Durchschrift des Antrges und Stellungnahme zu.
Morgen sollten die Unterlagen dort eingehen. Briefzustellung am 26.11.2013. Frist 2 Wochen.
Kann man beim Gericht laut Gesetz eine Fristverlängerung beantragen? Unten im Brief steht bei Fristverletzung geht das Gericht allein von dem Vorgetragenen des Antragstellers aus und es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Vorführung/Verhaftung angeordnet werden kann, wenn die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden.
Ich habe die Erledigung irgendwie (aus Ängsten, bin auch in Therapie deswegen) verdrängt und nun lese ich das mit Vorführung und Verhaftung.
Wenn evtl das zum Fall hilft. Die Schulden sind Steuerschulden aus Erbschaftssteuer.
Geld verspielt. Spielsucht besteht nicht. Ein Gutachten von der Therapeutin liegt bei einem Anwalt, der mit bisher 2 Beratungshilfescheinen und ca. 30 € von mir bezahlt werden konnte, damit ich die Zwangsvolstreckung ´überstehe´. Gerichtsvollzieher war da. Kein Vermögen festgetsellt. Der Anwalt meinte vor 3 Monaten (letzter Kontakt), dass vor Gericht auch Chancen auf Schuldbefreiung/Teilschuldbefr. aufgrund des Gutachtens besteht.
Da ich das alles schleifen lassen habe, seh ich gerade keinen Ziel weg. Den Anwalt anschreiben könnte ich, doch der wird bestimmt ablehen, wegen des 1 Tages der Erledigung. Keine Ahnung. Und eine Beratungshilfeschein bekomme ich eigentlich nicht für die gleiche Sache doppelt.
Ich weiß, es ist keine Ordnung im Text. Darum Sorry schonmal vorab.
Lg yegi11