exkaufmann
07.12.2013, 17:22
Hallo!
Ich bin nun endlich in der Regelinsolvenz und man hat mir eine mehr oder weniger nette IV'in auf's Auge gedrückt. Sie will nun Kontoauszüge im Original sehen (keine Internetausdrucke), und zwar aus den letzten beiden Jahren vor Antragstellung.
Folgende Probleme/Fragen gibt es:
1.) Ist die Forderung der IV'in so üblich bzw. über welchen Zeitraum dürfen Kontoauszüge verlangt werden?
2.) Ich hatte mal zwei Konten zur Trennung von Geschäfts- und Privatleben. Innerhalb der o.g. zwei Jahre wurde mir das Geschäftskonto von der Bank gekündigt, nachdem es mehrere Monate aufgrund von Kontoführungsgebühren im Minus war. So wirklich benutzt wurde es schon mehrere Jahre davor schon nicht mehr. Sind von diesem nicht mehr existenten Konto trotzdem Kontoauszüge vorzulegen? (Müsste diese gegen hohe Gebühren von der Bank anfordern....)
2.) Ich wohne auf dem Land und nutze regelmäßig die Möglichkeit des Onlineshopping, um mir Kleidung, Hausrat etc. zu kaufen (natürlich im Rahmen meiner bescheidenen Lebensführung). So spare ich mir Fahrwege und die Preise sind auch oft sehr viel günstiger als im normalen Einzelhandel. Es handelt sich auch oft um Gebrauchtware von eBay. Die entsprechenden Überweisungen erfolgen von meinem privaten P-Konto, wobei ja somit nur unpfändbare Geldmittel verwendet werden. Muss ich mich darauf einstellen, Rechenschaft über die von mir gekauften Sachen und deren Verwendung abzulegen oder geht das die IV'in nichts an?
Danke!!
Ein schönes Adventswochenende wünscht der
Exkaufmann
Ich bin nun endlich in der Regelinsolvenz und man hat mir eine mehr oder weniger nette IV'in auf's Auge gedrückt. Sie will nun Kontoauszüge im Original sehen (keine Internetausdrucke), und zwar aus den letzten beiden Jahren vor Antragstellung.
Folgende Probleme/Fragen gibt es:
1.) Ist die Forderung der IV'in so üblich bzw. über welchen Zeitraum dürfen Kontoauszüge verlangt werden?
2.) Ich hatte mal zwei Konten zur Trennung von Geschäfts- und Privatleben. Innerhalb der o.g. zwei Jahre wurde mir das Geschäftskonto von der Bank gekündigt, nachdem es mehrere Monate aufgrund von Kontoführungsgebühren im Minus war. So wirklich benutzt wurde es schon mehrere Jahre davor schon nicht mehr. Sind von diesem nicht mehr existenten Konto trotzdem Kontoauszüge vorzulegen? (Müsste diese gegen hohe Gebühren von der Bank anfordern....)
2.) Ich wohne auf dem Land und nutze regelmäßig die Möglichkeit des Onlineshopping, um mir Kleidung, Hausrat etc. zu kaufen (natürlich im Rahmen meiner bescheidenen Lebensführung). So spare ich mir Fahrwege und die Preise sind auch oft sehr viel günstiger als im normalen Einzelhandel. Es handelt sich auch oft um Gebrauchtware von eBay. Die entsprechenden Überweisungen erfolgen von meinem privaten P-Konto, wobei ja somit nur unpfändbare Geldmittel verwendet werden. Muss ich mich darauf einstellen, Rechenschaft über die von mir gekauften Sachen und deren Verwendung abzulegen oder geht das die IV'in nichts an?
Danke!!
Ein schönes Adventswochenende wünscht der
Exkaufmann