norastiller
29.11.2013, 17:25
Hallo,
ich bin seit 1,5 Jahren in Insolvenz, habe nen Job, zahle Pfändbares Einkommen.
Nun möchte ich eine Weiterbildung machen, die von der Sächsischen Aufbaubank mit 80 % Gefördert werden kann. Den Antrag habe ich gestellt. Wenn er bewilligt wird, bekommt man nach Vorauszahlung der Lehrgangsgebühren und Abschluss des Lehrgangs das Geld (hier: 2000 EUro) einmalig ausgezahlt.
Wird das gepfändet?
Ich habe gehört man kann einen Antrag auf Freigabe beim Volstreckungsgericht stellen, aber wie geht das?
Meine Insolventverwalterin äußert sich nicht dazu - habe sie per Mail angefragt.
ich bin seit 1,5 Jahren in Insolvenz, habe nen Job, zahle Pfändbares Einkommen.
Nun möchte ich eine Weiterbildung machen, die von der Sächsischen Aufbaubank mit 80 % Gefördert werden kann. Den Antrag habe ich gestellt. Wenn er bewilligt wird, bekommt man nach Vorauszahlung der Lehrgangsgebühren und Abschluss des Lehrgangs das Geld (hier: 2000 EUro) einmalig ausgezahlt.
Wird das gepfändet?
Ich habe gehört man kann einen Antrag auf Freigabe beim Volstreckungsgericht stellen, aber wie geht das?
Meine Insolventverwalterin äußert sich nicht dazu - habe sie per Mail angefragt.