feilbar
21.11.2013, 19:27
Hallo Zusammen,
im März 2013 wurde meine Insolvenz eröffnet und ich befinde mich noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Ich habe leider vor der Insolvenz auf Anraten meiner Schuldnerberatung ein P-Konto eröffnet. Die Gehaltspfändung läuft und es gehen jeden Monat ca. 600 - 800 Euro an den TH. Auch bei mir ist es so, dass ich nach Pfändung mehr zur Verfügung hätte als die Grenze des P-Kontos. Mein TH hat schlauerweise(?) mein P-Konto mit 1 Cent "gepfändet". Durch dieses Forum weiß ich nun schonmal dass ich dringend diesen Antrag §850k Festsetzung eines individuellen Freibetrages auf den jeweils vom Arbeitgeber überwiesenen Lohn beim Amtsgericht einreichen sollte. Ich habe noch ein Guthaben auf meinem P- Konto von knapp 900 Euro, an die ich ja auch nicht mehr herankomme. Ich habe auch schon gehört dass man dieses P-Konto umgehen könnte durch ein Guthaben-Konto, dann wohl bei einer anderen Bank (meine erlaubt es nicht). Da ich auf Provisionsbasis im Vertrieb arbeite habe ich jeden Monat ein anderes Gehalt. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Gibt es Dinge die ich dringend noch vor der Wohlverhaltensphase tun sollte, ist danach evtl. manches nicht mehr möglich..? Entschuldig wenn ich dumm frage, aber mein TH ist nicht sehr Kommunikation und ich musste mir eh schon alles was ich weiß "ergoogeln" :confused: Ich frage mich nun natürlich wann sich der TH die 900 Euro von meinem P-Konto holt und ob ich die durch evtl. den Antrag §850k noch vor der WVP aufbrauchen sollte :p Danke für eure Hilfe
Angie
im März 2013 wurde meine Insolvenz eröffnet und ich befinde mich noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Ich habe leider vor der Insolvenz auf Anraten meiner Schuldnerberatung ein P-Konto eröffnet. Die Gehaltspfändung läuft und es gehen jeden Monat ca. 600 - 800 Euro an den TH. Auch bei mir ist es so, dass ich nach Pfändung mehr zur Verfügung hätte als die Grenze des P-Kontos. Mein TH hat schlauerweise(?) mein P-Konto mit 1 Cent "gepfändet". Durch dieses Forum weiß ich nun schonmal dass ich dringend diesen Antrag §850k Festsetzung eines individuellen Freibetrages auf den jeweils vom Arbeitgeber überwiesenen Lohn beim Amtsgericht einreichen sollte. Ich habe noch ein Guthaben auf meinem P- Konto von knapp 900 Euro, an die ich ja auch nicht mehr herankomme. Ich habe auch schon gehört dass man dieses P-Konto umgehen könnte durch ein Guthaben-Konto, dann wohl bei einer anderen Bank (meine erlaubt es nicht). Da ich auf Provisionsbasis im Vertrieb arbeite habe ich jeden Monat ein anderes Gehalt. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Gibt es Dinge die ich dringend noch vor der Wohlverhaltensphase tun sollte, ist danach evtl. manches nicht mehr möglich..? Entschuldig wenn ich dumm frage, aber mein TH ist nicht sehr Kommunikation und ich musste mir eh schon alles was ich weiß "ergoogeln" :confused: Ich frage mich nun natürlich wann sich der TH die 900 Euro von meinem P-Konto holt und ob ich die durch evtl. den Antrag §850k noch vor der WVP aufbrauchen sollte :p Danke für eure Hilfe
Angie