Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird das Einstiegsgeld gepfändet?
Hallo,
leider erreiche ich zur Zeit meinen Treuhänder nicht, da dieser in Urlaub ist. Mir stellt sicha ber eine Frage.
Zur Sache:
Ich habe am 17.06.2013 wieder eingefangen auf TZ zu arbeiten. Ich habe einen Antrag auf Einstiegsgeld gestellt. Das ist soweit alles in trockenen Tüchern (nach ewiger Zeit)
Wie ist, dass, wird dieses Geld welches das JC mir auszahlt gepfändet? Der Betrag wird lt. meinem pAp für 4 Monate bewilligt in einem Betrag ausgezahlt und beträgt 50% der RL (382 Euro). Der Betrag wird zusätzlich zu meiner Leistung ausgezahlt.
Natürlich komme ich damit über den Pfändungsfreibetrag ....
Könnt ihr mir weiterhelfen??????
LG Linlin
joshua64
19.11.2013, 19:46
Wenn jedes für sich unter der Pfändungsgrenze liegt,ist erst einmal keins von beiden Pfändbar. Dein TH kann aber einen Antrag zur Zusammenrechnung stellen. Kommt er damit durch und du kommst dann über die Grenze,musst du das Pfändbare abgeben.
Gib doch einmal genauere Zahlen.
Lt. vorläufigem Bewilligungsbescheid bekoome ich monatlich 540,35 Euro.
Berücksichtigt wird 371,60 als Gesamteinkommen. (692 Brutto und 590 netto).
Vom Arbeitgeber erhalte ich 692 brutto + ggf. geleistete Überstunden und/ oder Zuschläge (Nachtarbeit/Sonntagsarbeit). Bisher waren es immer unter 590 Euro netto.
Lt. meinen pAp wird mir ggf Einstiegsgeld von monatlich 191 Euro für 3-4 Monate gewährt. Gibt es zusätzlich zu meinen ALGII und wird nicht aufs Einkommen angerechnet.
Wie gehe ich denn jetzt weiter vor?
Danke schonmal für deine Antwort.
LG Linlin
Ich kann immer nur dazu raten
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/tabelle/index.php
Sofort ist ersichtlich, ob etwas pfändbar ist oder nicht. Änderungen in Beschäftigungsverhältnissen sollte man zwar jederzeit dem TH anzeigen, allerdings ist bei diesem Einkommen kein pfändbarer Betrag vorhanden. Selbst bei einem P-Konto ohne UH - Pflicht also dem Grundfreibetrag würde da nichts passieren.
Also einfach über die Änderung kurz informieren und das wars. Sollten Rückfragen sein wird sich der TH mit Dir in Verbindung setzen nach Anzeige.
Die Tabelle habe ich auch schon gefunden. DAnke
Aber ich komme doch mit meinem monatliche EK über den Pfändungsfreien Betrag. ALGII + Lohn bin ich z.b. diesen Monat bei 1078,64 Euro.
Oder zählt das nicht zusammen? Oder wird das Geld vom JC nicht berücksichtigt?
LG Linlin
FinLaure
20.11.2013, 16:17
So lange kein Gerichtsbeschluss auf Zusammenlegung vorliegt, sind alle einzelnen Einkommen auch einzeln zu betrachten.
ok, das wusste ich nicht. Vielen dank ....
Wo kann ich das denn nachlesen?
Ihr macht mich ein wenig glücklicher heute ;)
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