Andrea Blume
16.11.2013, 14:39
Hallo, Forum!
Mein Lebensgefährte ist Hartz IV-Empfänger und muss leider Privatinsolvenz beantragen.
Nun geht es um sein Konto bei der Berliner Sparkasse, P-Konto, mit überzogenem Dispo in Höhe von 2.000 Euro. Ist es möglich, den Dispo zu kündigen, in die "Insolvenzmasse" mit einzubeziehen und das Konto trotzdem als Guthaben-und P-Konto weiterzuführen? Nur bei der Andeutung dieses Themas gegenüber der Bank brach ein (mündlicher) Sturm der Ablehnung über ihn herein.
Ist das nur Löwengebrüll und die Bank nicht aufgrund ihrer sog. Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet, das Konto auch nach Kündigung des Dispo weiterzuführen? Sie duldet den Dispo seit über einem Jahr, trotz Hartz IV.
Ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, ist leider aus diversen Gründen nicht möglich.
Danke schon jetzt für Eure Hinweise!
Mein Lebensgefährte ist Hartz IV-Empfänger und muss leider Privatinsolvenz beantragen.
Nun geht es um sein Konto bei der Berliner Sparkasse, P-Konto, mit überzogenem Dispo in Höhe von 2.000 Euro. Ist es möglich, den Dispo zu kündigen, in die "Insolvenzmasse" mit einzubeziehen und das Konto trotzdem als Guthaben-und P-Konto weiterzuführen? Nur bei der Andeutung dieses Themas gegenüber der Bank brach ein (mündlicher) Sturm der Ablehnung über ihn herein.
Ist das nur Löwengebrüll und die Bank nicht aufgrund ihrer sog. Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet, das Konto auch nach Kündigung des Dispo weiterzuführen? Sie duldet den Dispo seit über einem Jahr, trotz Hartz IV.
Ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, ist leider aus diversen Gründen nicht möglich.
Danke schon jetzt für Eure Hinweise!